Corona-Update

Morgen (5.6.2021) tritt eine neue Fassung der Coronaschutzverordnung NRW in Kraft.
Die neue Verordnung bleibt bei der grundsätzlichen Struktur den grundlegenden Regeln und enthält nur in Details neue Regelungen, von denen aber eine den Sport betrifft, nämlich eine neue Definition von kontaktlosem Sport.
Statt der bisherigen Definition von kontaktlosem Sport, bei der schon jener Sport, bei dem der Mindestabstand unterschritten werden könnte, gilt nun eine deutlich weitere Definition:
„Als kontaktfreie Sportarten gelten Sportarten, bei deren Ausübung typischerweise kein Körperkontakt stattfindet, zum Beispiel Golf und Tennis einschließlich Doppel.“ Neben den konkret genannten Sportarten dürften damit auch viele weitere Sportarten, z.B. Badminton, Tischtennis oder Beachvolleyball, unter die Regelungen für kontaktlosen Sport fallen und dementsprechend im Freien ohne Testpflicht durchgeführt werden. Spielsportarten, in denen es regelmäßig zu Zweikämpfen mit Körperkontakt kommt, z.B. Fußball, Handball oder Basketball, dürften hingegen weiterhin als Kontaktsport gelten.

Hier finden Sie die neue Verordnung im Wortlaut:
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/210602_coronaschvo_ab_05.06.2021_lesefassung.pdf

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