Corona Update: Coronaschutzverordnung für NRW

Für den Sport bringt diese in Kreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz unter 100 Infektionen je 100.000 Einwohner keine neuen Einschränkungen.

Allerdings ist nun ausdrücklich geregelt, dass die einfache Rückverfolgbarkeit (Dokumentation der Anwesenheit mit Name, Anschrift, Telefon und Aufbewahrung für vier Wochen) bei Gruppenangeboten sichergestellt sein muss.

Steigt der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 (und dies entsprechend durch das Geusndheitsministerium offiziell festgestellt wird), so ist die Gruppengröße im Training für Kinder bis 14 Jahre auf 10 Personen zuzüglich bis zu zwei Aufsichtspersonen zu beschränken. Für ältere Personen ist der Sport in diesem Fall nur noch mit den Angehörigen eines Haushalts und einer weiteren Person gestattet (Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mehr).

Hier finden Ihr die Verordnung im Wortlaut:

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210326_coronaschvo_ab_29.03.2021_lesefassung.pdf

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