Kreissportbund: Coronaschutzverordnung NRW

Der Sportbetrieb ist damit bis einschließlich 30.11.2020 weitgehend verboten. Gestattet ist Individualsport im Freien allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Haushalts.

Ausnahmen bestehen lediglich für das Training im Profisport (inklusive dem Training an Bundes- und Landesleistungsstützpunkten).

Satzungsgemäße Gremien von Vereinen können mit bis zu 20 Personen tagen, wenn sie nicht als Telefon- oder Videokonferenzen durchgeführt werden können.

Mit Genehmigung der zuständigen Behörden sind Versammlungen aus triftigem Grund mit bis zu 250 Personen in geschlossenen Räumen und 500 Personen möglich.

Hier finden Sie die Verordnung im Wortlaut.

Die aktualisierte Fassung des Landessportbundes finden Sie hier.

https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-10-30_coronaschutzverordnung_vom_30._oktober_2020.pdf

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